Das Konzept
„Alles kann, nichts muss.“ Der Kunde ist König. Das ist wohl der Hauptunterschied zur klassischen Kurzzeitpflege, wie sie von stationären Langzeitpflegeeinrichtungen angeboten wird. Denn dort wird der pflegebedürftige Gast oftmals quasi als lückenfüllender Ersatz „mit gepflegt“. Hotel und Konzept bieten mithin eine echte, wirklich wirkliche Alternative.
Nachfolgend zwei Beispiele, die zwei praktische Umsetzungsmöglichkeiten beschreiben
Beispiel 1: Ein Ehepaar bucht einen einwöchigen Urlaub im Hotel. Sie ist rüstig, er pflegebedürftig in Höhe des Pflegegrades 3.
Bereits bei der Buchung werden telefonisch, per Email oder postalisch die Leistungen erfragt, welche grundsätzlich in Frage kommen können; also beispielsweise: Unterstützung bei der Behandlungspflege und/oder bei der Grundpflege, Tagespflege etc. Auf erforderliche Anträge wird hingewiesen, Unterstützung bei der Beantragung zugesagt.
Beim Check-In werden dann die konkreten Wünsche aufgenommen und geplant; also beispielsweise: Hilfe bei der Morgentoilette, Tagespflege an den und den Tagen etc.
Sie möchte am Montag und am Donnerstag in Siegen bummeln und am Freitag wandern gehen. Daher bucht sie für ihren Mann für die drei Tage einen Aufenthalt in der Tagespflege. Donnerstag trifft sie unverhofft eine alte Schulfreundin, und beide verabreden sich spontan für ein Abendessen noch am selben Tag. Daraufhin bucht sie für die Zeit ihrer Abwesenheit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr Leistungen der Verhinderungspflege. An den übrigen Tagen wollen beide gemeinsam den Garten genießen. Im Übrigen benötigt sie Unterstützung bei der Grundpflege, und zwar morgens und abends im Rahmen einer „kleinen Grundpflege“.
Beispiel 2: Eine Pflegeperson im Sinne des SGB XI braucht eine Auszeit von der Pflege ihrer Angehörigen (Pflegegrad 4). Sie beschließt daher, zusammen mit der zu pflegenden Person, ihrer Mutter, dass sie selbst zwei Wochen Urlaub in den Bergen und die Mutter für diese Zeit Urlaub im Hotel „Addeberg“ machen.
Buchung und Check-In verlaufen wie in Beispiel 1. Vereinbart wird eine Rundumversorgung für die 14 Tage: Morgens eine „Große Grundpflege“, zusammen mit einem Verbandswechsel, danach die Tagespflege, im Anschluss hieran Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen und abends wieder ambulante Leistungen in Form einer „Kleinen Grundpflege“ zusammen mit einer Medikamentengabe.
Fazit
Andere Konstellationen und Beispiele sind möglich und werden sich im Laufe der Zeit sicher herauskristallisieren. Die Verknüpfungsmöglichkeit der unterschiedlichen Leistungsangebote unter- und miteinander, zusammen mit der flexiblen Einsatzmöglichkeit der Mitarbeiter, und darüber hinaus die überschaubare Anzahl an vorgehaltenen Hotelzimmern sind Garant dafür, dass das Gesamtangebot erfolgreich sein wird; eben eine echte, wirkliche Alternative zu den klassisch angebotenen.